ATE Albersmeyer Touristik & Events e.K.

Würmbachstraße 104
D-85716 Riedmoos

Tel.: +49 (0)89 203 35 332
Fax.: +49 (0)89 388 98 230
E-Mail: info(at)a-te.de
Website: www.a-te.de

Agenturinhaber: Josef Albersmeyer
Ust-IdNr.: DE814114475

Gemäß § 28 BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe der Daten. Das Impressum gilt nur für die Internetpräsenz unter der Adresse www.a-te.de. Die Internetpräsenz ist Teil des World Wide Web und dementsprechend mit fremden, sich jederzeit wandelnden Internetseiten verknüpft, die folglich auch nicht diesem Verantwortungsbereich unterliegen und für die nachfolgende Informationen nicht gelten. Dass die Links weder gegen Sitten noch Gesetze verstoßen, wurde genau einmal geprüft, bevor sie hier aufgenommen wurden. Solche Links, die zu fremden Web-Projekten führen, erkennen Sie am neuen Browserfenster.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Abwicklung von Buchungen für Business2Snow-Event „Flutlicht statt Spätschicht“
1. Abschluss des Reisevertrages: Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung, der hier im Auszug abgedruckten Reisebedingungen. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, sofern sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Der Anmelder trägt auch für alle unter seinem Namen aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer die Verantwortung der Vertragsverpflichtung. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Agentur zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Ein Anspruch kann von einer mündlich gegebenen Vorabbestätigung nicht hergeleitet werden.

2. Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von einem vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Agentur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4. Rücktritt der Gruppe oder einzelne Teilnehmer: Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Agentur. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann die Agentur Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Berechnung der folgenden Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als ein am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Folgende Rücktrittsgebühren werden (in Prozent des Reisepreises) fällig:
* nach Eingang Buchung 50%
* bis 8 Tage vor Reisebeginn 60%
* bis 24 h vor Reisebeginn 80% * am Abreisetag oder später 100%
Dem Kunden bleibt der Nachweis möglich, dass dem Veranstalter ein geringerer als der pauschalisierte oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, dem Veranstalter die Geltendmachung eines höheren als dem pauschalisierten Schaden vorbehalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Beschränkung der Haftung: Die Haftung der Agentur für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, * soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder * soweit die Agentur für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der Agentur aufgrund Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Reisenden.

6. Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung ist gemäß dem Reisevertragsgesetz (651 a-k BGB) auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

7. Mitwirkungspflicht: Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden gering zu halten; insbesondere muss er Beanstandungen unverzüglich der Agentur mitteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen.

8. Verjährung: Der Teilnehmer kann seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich bei der Agentur geltend machen. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Buchung und der Durchführung der Reise gegen die Agentur zustehen können, verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10. Verliehenes Sportmaterial: Die Teilnehmer haften bei schuldhafter Beschädigung oder schuldhaftem Diebstahl von gemietetem oder leihweise überlassenem Sportmaterial und leisten dem Veranstalter in diesem Fall Schadensersatz. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sorgfältig mit dem überlassenen Material umzugehen und dafür zu sorgen, dass dieses, im Rahmen der Möglichkeiten, vor Ort bestmöglich gegen Diebstahl geschützt wird und nicht unbeaufsichtigt oder unverschlossen bleibt.

11. Gerichtsstand: Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist, München.

12. Veranstalter: Fa. ATE Albersmeyer Touristik & Events eK. Inh. Josef Albersmeyer Würmbachstr. 104; 85716 Riedmoos; Tel: 089 203 25 332; Fax: 089 388 98 230
Steuernummer 9144 101 40 299 Soweit ATE lediglich als Vermittler auftritt, gelten die jeweiligen Reisebedingungen des Veranstalters. Die Agentur haftet nicht für Druckfehler.